Ländlicher Raum braucht Sonntagsöffnung von vollautomatisierten Selbstbedienungsläden

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass vollautomatisierte Selbstbedienungsläden, die sonntags ohne den Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auskommen, unter das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen fallen.

Diese Einschränkungen sind nicht mehr zeitgemäß und müssen gerade vor dem Hintergrund von Online-Angeboten überprüft und geändert werden. Neue Konzepte, wie der Teo-Markt von Tegut, zeigen die verbesserten Möglichkeiten zur Grundversorgung im ländlichen Raum für den stationären Handel. Das Urteil des VGH macht aber deutlich, dass eine neue gesetzliche Regelung notwendig ist. Unser Ziel ist es, durch eine Anpassung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLÖG) die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen zur Grundversorgung und Dienstleistungsbetriebe, die an Sonntagen ohne Personaleinsatz auskommen, zu ermöglichen.

„Als Sprecher der CDU Fraktion für den ländlichen Raum begrüße ich den Attraktivitätsgewinn, der mit den Selbstbedienungsläden für die Grundversorgung und die Stärkung der Direktvermarktung von Landwirtschaftlichen Betrieben verbunden ist.“

Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der FDP, der lediglich eine Einzelfallregelung vorsieht, streben wir an, einen allgemeinen und umfassenden Rechtsrahmen für sämtliche vollautomatisierten Verkaufsflächen und Dienstleistungsbetriebe zu schaffen. Diese Zielsetzung ist mit komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden, die derzeit sorgfältig geprüft werden, um eine entsprechende rechtssichere Änderung des HLÖG zu ermöglichen.“

Dafür legt auch bereits der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Hessen die Grundlage. Dort ist folgendes festgehalten:
„Um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern, wollen wir die
Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz
von Personal auskommen, durch eine Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
ermöglichen.“

„Eines unausgegorenen Vorstoßes der FDP, der neue rechtliche Unsicherheiten mit sich bringt, bedarf es dazu nicht.“ So Sebastian Müller abschließend.

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